AGB
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den VVT Ticketshop
1.1. Geltungsbereich dieser AGB
1.1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des VVT Ticketshops und den Verkauf von im VVT Ticketshop auf tickets.vvt.at und für die in der VVT App (im Folgenden: VVT Ticketshop) erhältliche Ticketangebote.
1.1.2. Für die Beförderungsleistung gelten gesonderte Bestimmungen.
1.1.3. Der VVT Ticketshop wird von der Verkehrsverbund Tirol GesmbH, FN 193350p, Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck (im Folgenden: VVT), betrieben.
1.2. Definitionen
1.2.1. Soweit in diesen Bedingungen keine abweichenden Definitionen getroffen werden, gelten die Begriffsbestimmungen der VVT-Tarifbestimmungen, inklusive Änderungsprotokoll auch abrufbar unter www.vvt.at/downloads.
1.2.2. In diesen Bedingungen werden folgende weitere Begriffsbestimmungen verwendet:
1.2.3. "Kunde" umfasst Personen, die im VVT Ticketshop Tickets erwerben.
1.2.4. "Reisender" umfasst Personen, die im VVT Ticketshop erworbene Tickets nutzen.
1.2.5. "IVB Ticket" umfasst Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH, Pastorstraße 5, 6010 Innsbruck (im Folgenden: IVB). IVB Tickets sind im VVT Ticketshop mit dem Wortlaut "Innsbruck" innerhalb der Ticketbezeichnung bzw. Artikelbezeichnung oder bei einer räumlichen Gültigkeit mit Start- und Zielrelation Innsbruck (= streckenbezogenes Ticket gem. Tarifbestimmungen), erkennbar.
1.2.6. "VVT Ticket" umfasst die in den VVT Tarifbestimmungen angeführten Tickets. Die Geltungsbereiche sind in Punkt 4. der VVT Tarifbestimmungen geregelt. VVT Tickets sind im VVT Ticketshop mit dem Prefix "VVT" vor der Ticketbezeichnung gekennzeichnet.
1.2.7. "Sonstiges Ticket" umfasst alle Tickets, welche im VVT Ticketshop erworben werden können, und welche kein VVT Ticket oder IVB Ticket sind.
1.2.8. "Ticket" umfasst alle VVT Tickets, IVB Tickets und Sonstigen Tickets.
1.2.9. "VVT Zonen" bedeutet jegliche Zonen laut VVT Zonenplan, abrufbar: www.vvt.at.
1.2.10. "VVT Ticketshop" bedeutet jegliche Online-Verkaufsplattform für Tickets (z. B. App, Internet), welche vom VVT betrieben werden.
1.2.11. "VVT Konto" bedeutet das Kundenprofil, das bei der die Kundenregistrierung im VVT Ticketshop angelegt wird. Ausgewählte Tickets (vgl. Punkt 4.3) können nur personalisiert gekauft werden und erfordern ein VVT-Konto um den Bezug des Artikels dem Kunden in sein Kundenkonto hinterlegen zu können.
Darüber hinaus können Kunden, welche über ein VVT-Konto verfügen, im Zuge eines selbstbedienten Kaufs im VVT Ticketshop auf folgende Komfortfunktionen zugreifen:
- Vorbelegung der E-Mailadresse
- Vorbelegung des Alters für die Angebotsermittlung
- Vorbelegung der bevorzugten Zahlungsart
- Hinterlegung von Berechtigungs- und Ermäßigungsnachweisen udgl.
- Hinterlegung von Gutscheincodes
- Archivierung der gekauften Artikel
1.2.12. "AGB ÖBB": Die Tarifbestimmungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖBB-Personenverkehr AG, FN 248742 y, Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien, (im Folgenden: ÖBB), abrufbar unter www.oebb.at/static/tarife/de/index.html.
1.2.13. "AGB IVB": Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie Beförderungsbedingungen der IVB, abrufbar unter www.ivb.at.
1.3. Vertragspartner: Verkauf, Vermittlung und Beförderungsleistung
1.3.1. VVT Tickets:
1.3.1.1. Der Verkauf von VVT Tickets im VVT Ticketshop erfolgt im Namen und auf Rechnung des VVT.
1.3.1.2. Die Beförderungsleistung erfolgt durch dritte Verkehrsunternehmen.
1.3.1.3. Es gelten die VVT Tarifbestimmungen (abrufbar unter www.vvt.at), die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BGBl. II Nr. 47/2001 idgF) sowie die besonderen Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen.
1.3.2. IVB Tickets:
1.3.2.1. Vertragspartner für die Vermittlung von IVB Tickets im VVT Ticketshop ist der VVT.
1.3.2.2. Der VVT tritt lediglich als Vermittlerin für den Erwerb von IVB Tickets auf. IVB-Tickets werden jedoch im Namen und auf Rechnung der IVB erworben. Die Beförderungsleistung erfolgt durch die IVB oder von dieser beauftragte Drittunternehmen.
1.3.2.3. Es gelten die Tarif-, Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der IVB und von dieser beauftragter Verkehrsunternehmen.
1.3.3. Sonstige Tickets:
1.3.3.1. Vertragspartner für die Vermittlung von Sonstigen Tickets im VVT Ticketshop ist der VVT.
1.3.3.2. Der VVT tritt lediglich als Vermittlerin für den Erwerb der Sonstigen Tickets auf. Die jeweiligen Sonstigen Tickets werden jedoch im Namen und auf Rechnung der ÖBB, die die Sonstigen Tickets ausstellt, erworben. Das Unternehmen, das die Tickets ausstellt, ist nicht zwingend auch das jeweilige Beförderungsunternehmen.
1.3.3.3. Für Sonstige Tickets gelten zusätzlich die AGB ÖBB und deren Vertragspartner (z. B. Verkehrsverbünde außerhalb Tirols).
1.3.3.4. Die Beförderungsleistung erfolgt durch die ÖBB oder beauftragte Verkehrsunternehmen. Es gelten die Tarif-, Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der ÖBB und von dieser beauftragter Verkehrsunternehmen.
1.3.4. Euregio-Ticket-Angebot: Beim Euregio-Ticket-Angebot werden zwei getrennte Tickets erworben, zum einen das VVT Klimaticket-Tirol und zum anderen der "südtirolmobil Fix365 Pass". Der Verkauf des VVT Klimaticket Tirol erfolgt gemäß Punkt 1.3.3. im Namen und auf Rechnung des VVT. Beim "südtirolmobil Fix265 Pass" handelt es sich in Abweichung von Punkt 1.2.7. nicht um ein "Sonstiges Ticket". In Bezug auf den "südtirolmobil Fix265 Pass" tritt der VVT lediglich als Vermittler für den Erwerb auf. Der "südtirolmobil Fix265 Pass" wird jedoch im Namen und auf Rechnung der STA - Südtiroler Transport Strukturen AG erworben. Es gelten zusätzlich die AGB der STA - Südtiroler Transport Strukturen. Die Beförderungsleistung erfolgt durch die STA oder beauftragte Verkehrsunternehmen. Es gelten die Tarif-, Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der STA und von dieser beauftragter Verkehrsunternehmen.
1.4. Buchung von Tickets mittels VVT Ticketshop
1.4.1. Buchungsvorgang
1.4.1.1. Beim Buchungsvorgang sind vom Kunden folgende Informationen anzugeben:
- Vor- und Nachname der an der Fahrt teilnehmenden Reisenden,
- wenn ein Berechtigungsnachweis gem. Punkt 5.2.4 der VVT Tarifbestimmungen für VVT Tickets genutzt wird, die Bezeichnung der jeweiligen Karte(n),
- wenn ein Berechtigungsnachweis für IVB Tickets genutzt wird, die Bezeichnung der jeweiligen Karte(n),
- wenn ein Berechtigungsnachweis gem. den AGB ÖBB für Sonstige Tickets genutzt wird, die Bezeichnung der jeweiligen Karte(n),
- Vor- und Nachnahme der an der Fahrt teilnehmenden Reisenden
- Geburtsdaten oder Alter der an der Reise teilnehmenden Personen, sofern eine altersbedingte Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen wird, die E-Mail-Adresse, an die die Bestätigungs-E-Mail und gegebenenfalls das Ticket zum Selbstausdruck übermittelt werden soll,
- die Zahlungsart.
1.4.1.2. Die Angaben zu Buchungs- und Zahlungsdaten sind vom Kunden vor Abschluss der Buchung genau auf Richtigkeit zu prüfen.
1.4.1.3. Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und VVT und/oder der Kaufvertrag für das VVT Ticket kommt erst mit Bestätigung der erfolgreichen Buchung im VVT Ticketshop gegenüber dem Kunden gemäß nachfolgendem Punkt 4.1.4 zustande.
1.4.1.4. Unmittelbar nach Abschluss eines erfolgreichen Buchungsvorganges für ein Ticket im VVT Ticketshop wird dem Kunden vom VVT eine Buchungsbestätigung an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail Adresse übermittelt. Die Buchungsbestätigung gilt nicht als Ticket.
1.4.2. Namenskorrekturen
1.4.2.1. Falls beim Ticketkauf vom Kunden ein Fehler beim anzugebenden Namen oder einer anzugebenden Nummer einer Berechtigungskarte gemacht wurde, kann dies in den nachfolgenden Fällen korrigiert werden.
1.4.2.2. Eine Namensänderung ist für VVT Tickets möglich, sofern dies in den VVT Tarifbestimmungen vorgesehen ist. Zur Namensänderung muss der Kunde den VVT Kundenservice unter der Telefonnummer +43 512 56 16 16 oder per E-Mail (info@vvt.at) kontaktieren.
1.4.2.3. Eine Namensänderung ist für IVB Tickets möglich, sofern dies in den AGB IVB vorgesehen ist. Zur Namensänderung muss der Kunde den VVT Kundenservice unter der Telefonnummer +43 512 56 16 16 oder per E-Mail (info@vvt.at) kontaktieren.
1.4.2.4. Eine Namensänderung ist für Sonstige Tickets möglich, sofern dies in den AGB ÖBB vorgesehen ist. Zur Namensänderung muss der Kunde den VVT Kundenservice unter der Telefonnummer +43 512 56 16 16 oder per E-Mail (info@vvt.at) kontaktieren.
1.4.3. VVT Konto
Für den Kauf von allen personalisierten Tickets (insbesondere Jahres-Netzkarten wie z.B. Jahres- oder Semester-VVT Tickets), ist die vorherige Erstellung eines VVT Kontos im VVT Ticketshop erforderlich. Ohne aktivem VVT Konto können die vorgenannten Tickets nicht im VVT Ticketshop erworben werden. Im Zuge eines Kaufvorgangs, wird der Nutzer auf die allfällige Notwendigkeit eines VVT Kontos hingewiesen.
1.5. Bereitstellung und Nutzung von Tickets
1.5.1. Erhalt des Tickets
1.5.1.1. Wenn der Kauf des Tickets über den VVT Ticketshop erfolgt, kann der Kunde nach erfolgreicher Buchung entscheiden, wie er das Ticket erhalten möchte. Es bestehen folgende Auswahlmöglichkeiten:
- PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
- Handy-Ticket zur Anzeige auf einem unterstützten Smartphone in der VVT App
1.5.1.2. Als angemeldeter Kunde mit einem VVT Konto kann von jedem Gerät und Browser auf die Buchungen im VVT Konto des Kunden zugegriffen werden. Ein angemeldeter Kunde kann somit seine Buchung mittels Browser an einem PC durchführen und diese Buchung als Handy-Ticket mit der VVT App auf einem unterstützten Smartphone erhalten.
1.5.1.3. Im VVT Ticketshop gekaufte Tickets sind persönliche Tickets. Sie lauten auf den/die Namen des/der Reisenden, der/die beim Buchungsvorgang angegeben wurde/n. Bei der Ticketkontrolle müssen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vorweisen. Im Falle von ermäßigten Tickets ist der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzulegen.
1.5.2. PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
1.5.2.1. Durch Anklicken von "Jetzt PDF-Ticket erstellen" entscheidet sich der Kunde dazu, das PDF-Ticket sofort auszudrucken. Es wird sofort am PC-Bildschirm angezeigt. Der Kunde erhält auch einen Link zum Download an die von ihm angegebene E-Mail Adresse.
1.5.2.2. Das PDF-Ticket ist auf weißem Papier im A4-Hochformat auszudrucken. Ein in anderem Format und anderer Farbe ausgedrucktes Online Ticket kann von Fahrern, Zugbegleitern und Kontrolleuren technisch nicht eingescannt und akzeptiert werden. In diesen Fällen kommen die Regelungen des Punktes 7. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
1.5.2.3. Beim Ausdrucken des PDF-Tickets ist darauf zu achten, das Ticket nicht an der Stelle des aufgedruckten Barcodes zu knicken. In ihm sind wichtige Daten zum Ticket und zum Reisenden gespeichert, die bei der Ticketkontrolle abgerufen werden.
1.5.3. Handy-Ticket zur Anzeige auf einem unterstützen Smartphone in der VVT App
1.5.3.1. In der VVT App wird durch Anklicken der Schaltfläche "Jetzt Handy-Ticket erstellen" das Ticket direkt als Handy-Ticket auf einem unterstützten Smartphone angezeigt. Die Datenübertragung über das Mobilfunknetz zu Smartphone des Kunden liegt außerhalb des Einflusses des VVT, weshalb dies auf Risiko des Kunden erfolgt.
1.5.3.2. Wenn ein Ticket in der VVT App gebucht wird, ist die Einstellung "Handy-Tickets" in den VVT App-Einstellungen voreingestellt. Mit dieser Funktion erhält der Kunde Tickets immer automatisch als Handy-Ticket auf das Smartphone, mit dem die Buchung durchgeführt wurde. Diese Einstellung kann durch aktivieren des Buttons "Immer fragen" im Bereich "Mein Konto", "Kontoeinstellungen" der VVT App geändert werden. So kann der Kunde bei jedem Ticketkauf manuell festlegen, wie er Tickets erhalten möchte.
1.5.3.3. Entscheidet sich der Kunde durch Anwählen von "Jetzt Handy-Ticket erstellen" dazu, das gebuchte Ticket auf diesem Smartphone als Handy-Ticket anzuzeigen, so wird dieses Ticket ausschließlich auf diesem Gerät angezeigt.
1.5.3.4. Möchte ein Kunde ein Handy-Ticket, das sich auf seinem Gerät befindet, auf einem anderen Gerät oder in einer anderen Form erhalten, so ist die Funktion "Tickets anders erhalten" auszuwählen.
1.5.3.5. Sollte die VVT App gelöscht werden, werden die in der App vorhandenen Daten, inklusive einem darauf befindlichen Handy-Ticket, gelöscht. Vor dem Löschen der App ist daher vom Reisenden zu prüfen, ob sich ein gültiges Handy-Ticket auf dem unterstützen Smartphone befindet. Sofern ein Reisender sein Gerät wechseln möchte und ein vorhandenes Handy-Ticket auf ein anderes Gerät transferiert werden soll, so ist dies über die Funktion "Tickets anders erhalten" möglich. Erst nachdem das Ticket "in anderer Form" auf das gewünschte unterstützte Gerät transferiert wurde oder als PDF-Ticket ausgedruckt wurde, sollte die VVT App von dem bisherigen unterstützten Smartphone gelöscht werden.
1.5.4. Der VVT behält sich das Recht vor, eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung eines im VVT Ticketshop erworbenen Tickets, zum Beispiel bei unerlaubter Mehrfachnutzung oder einer unberechtigten Rückgängigmachung der Ticketbuchung nach einer nachweislich erfolgten Nutzung, zu stellen.
1.6. Zahlungsmöglichkeiten
Die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten können zwischen im VVT Ticketshop zwischen den einzelnen Ticketangeboten variieren. Die jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten werden nach Auswahl des Angebots im VVT Ticketshop "Warenkorb" im Bereich "Jetzt Zahlen" angeführt.
1.6.2. Kreditkartenzahlung
Bei der Kreditkartenzahlung sind vom Kunden folgende Informationen anzugeben:
- Name des Karteninhabers
- Kreditkartennummer
- Gültigkeitsdatum
- Card Validation Code (dieser Code wird durch den VVT nicht gespeichert)
- 3-D Secure-Code (optional und wird durch den VVT nicht gespeichert)
1.6.3. Online-Überweisung
1.6.3.1. EPS-Online-Überweisung ist das Online-Bezahlverfahren von österreichischen Banken. Für die Überweisung wird der Kunde auf die Online-Banking Seite seiner Bank geleitet. Die teilnehmenden Banken sind auf der Seite www.stuzza.at aufgelistet.
1.6.3.2. Um mit Online-Überweisung zu bezahlen hat der Kunde folgendermaßen vorzugehen:
- Der Kunde muss seine Bank auswählen und wird vom VVT zum Online-Banking seiner Bank weitergleitet.
- Der Kunde hat beim Online-Banking seiner Bank seine Zugangsdaten und Passwörter einzugeben. Die Zugangsdaten und Passwörter werden nur zwischen dem Kunden und seiner Bank ausgetauscht. Es findet kein Informationsfluss an den VVT statt.
- Alle notwendigen Informationen für die Überweisung sind schon vorausgefüllt. Hierzu zählen beispielsweise die IBAN, zu überweisender Betrag oder auch Empfänger.
- Durch die Eingabe des TAN-Codes, oder mittels 2-Wege Authentifizierung im Online-Banking seiner Bank autorisiert dieser seine Buchung und schließt den Bezahlvorgang erfolgreich ab.
1.6.4. Job- und Top-Ticketgutscheine
Bei der Zahlung mittels Job- und Top-Ticketgutschein ist vom Kunden vorab ein VVT Konto anzulegen. Beim Bestellungsprozess ist der Gutscheincode für das jeweilige Ticket einzugeben. Der Gutscheincode ist nur für Tickets einlösbar, für die der Gutscheincode vorab generiert wurde.
1.7. Reisende ohne gültiges Ticket
1.7.1. Sofern sich der Reisende nicht ausweisen kann, sein Alter nicht nachweisen kann, der Name am Ticket nicht mit dem Namen des Reisenden übereinstimmt oder es am Berechtigungsnachweises für die Ermäßigung fehlt, kommen die Regelungen für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung.
1.7.2. Ein Ticket ist ungültig, wenn
- die Nutzung bei VVT-Tickets nicht den VVT Tarifbestimmungen, bei IVB Tickets den AGB IVB und bei Sonstigen Tickets nicht den AGB ÖBB, entspricht, insbesondere wenn der Gültigkeitszeitraum des Tickets schon abgelaufen ist,
- der Inhalt geändert wurde, zB Änderung des Datums,
- es wegen seines Zustandes nicht auf Gültigkeit geprüft werden kann
- das Ticket den Gültigkeitszeitraum noch nicht erreicht hat,
- eine Ermäßigungskarte und/oder ein Berechtigungsnachweis notwendig ist, diese/r aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist oder
- das Ticket nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist, dieser aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist.
1.7.3. Ein Ticket wird rückwirkend ungültig, wenn dessen Kauf über den VVT Ticketshop trotz nachweislicher Nutzung rückgängig gemacht wird.
1.7.4. Die weiteren Folgen für Reisen ohne gültiges Ticket sind bei VVT Tickets und bei IVB-Tickets in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BGBl. II Nr. 47/2001 idgF) sowie in den besonderen Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen und bei Sonstigen Tickets in den AGB ÖBB sowie in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BGBl. II Nr. 47/2001 idgF) und den besonderen Beförderungs- und Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen geregelt.
1.8. Stornierung und Erstattung von Tickets
1.8.1. Die Stornierung und Erstattung von VVT Tickets ist in den VVT Tarifbestimmungen geregelt. Es können nur VVT Tickets storniert werden, für die eine Stornierung ausdrücklich vorgesehen ist.
1.8.2. Die Stornierung und Erstattung von IVB Tickets ist in den AGB IVB geregelt. Es können nur IVB Tickets storniert werden, für die eine Stornierung ausdrücklich vorgesehen ist
1.8.3. Die Stornierung und Erstattung von Sonstigen Tickets ist in den AGB ÖBB geregelt. Es können nur Sonstige Tickets storniert werden, für die eine Stornierung ausdrücklich vorgesehen ist.
1.8.4. Es können immer nur alle Teile einer gebuchten Reise im VVT Ticketshop storniert werden. Werden mehrere Reisen in einem Warenkorb zusammen gebucht, müssen diese separat storniert werden. Erkennet der VVT zu einer Reise eine gebuchte Rückreise, wird der Kunde gefragt, ob diese ebenfalls storniert werden soll.
1.8.5. Ein bereits als PDF-Ticket erhaltenes Ticket kann nicht mehr storniert werden, außer, eine Stornierung ist in den VVT- oder IVB-Tarifbestimmungen oder in den AGB ÖBB ausdrücklich vorgesehen.
1.8.6. Der Erhalt eines als Handy-Ticket erhaltenes Ticket kann über die Funktion "Tickets anders erhalten" wieder rückgängig gemachen werden. Das Ticket gilt dann jedoch noch nicht als storniert oder erstattet. Erst in einem nächsten Schritt kann die Stornierung erfolgen, sofern die Stornierung für die Art des Tickets vorgesehen ist.
1.8.7. Die Regelungen zum Rücktrittsrecht im Fernabsatzgeschäft finden auf Personenbeförderungsverträge aufgrund der gesetzlich normierten Ausnahme des § 1 Abs. 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) keine Anwendung.
1.9. Haftung
1.9.1. Der Kunde haftet für Schäden, welche durch falsche Angaben bei der Buchung im VVT Ticketshop entstehen.
1.9.2. Sofern der Kunde vorsätzlich falsche Angaben macht oder Missbrauch betreibt, ist der VVT berechtigt, den Kunden dauerhaft von der Nutzung des VVT Ticketshops auszuschließen.
1.9.3. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des VVT Ticketshops kann nicht gewährleistet werden. Der Grund liegt insbesondere darin, dass für die notwendigen technischen Voraussetzungen (Internetdienste und Telekommunikation) keine 100%ige Verfügbarkeit garantiert werden kann. Dem Kunden entstehen keine Haftungsansprüche gegenüber dem VVT, wenn der VVT Ticketshop nicht verfügbar ist.
1.9.4. Der VVTleistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen, insbesondere für IVB Tickets und Sonstige Tickets, für die sie nur als Vermittler auftritt.
1.9.5. Der VVT haftet für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur bei grobem Verschulden, mit Ausnahme von Personenschäden.
1.10. Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verkehrsverbund Tirol GesmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tickets.vvt.at/
1.10.1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
1.10.2. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1.10.2.1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Vereinzelt können Links, Buttons und Auswahlfelder nicht als solche gekennzeichnet sein. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.1.1 (→ Nicht-Text Inhalt) und 4.1.2 (→ Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt. An der Behebung dieser Punkte wird laufend gearbeitet.
- Vereinzelt können Pflichtfelder nicht als solche gekennzeichnet sein. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text Inhalt) und 4.1.2 (→ Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt. An der Behebung dieser Punkte wird laufend gearbeitet.
- Vereinzelt sind Felder nicht betitelt und daher nicht erkennbar, wofür sie gedacht sind. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text Inhalt) und 4.1.2 (→ Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt. An der Behebung dieser Punkte wird laufend gearbeitet.
- Auf vereinzelten Seiten ist es schwierig alle Informationen zu erfassen. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 2.4.10 (→ Abschnittsüberschriften) und 2.4.3 (→ Fokus Reihenfolge) nicht vollständig erfüllt. An der Verbesserung dieser Punkte wird laufend gearbeitet.
- Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Durch ein Problem bei der Abgrenzung zwischen Angebot und Anzeigen der Reiseinformationen ist die WCAG Richtlinie 2.4 (→ Navigierbarkeit) nicht vollständig erfüllt. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Das Reservieren eines Sitzplatzes ist derzeit schwer möglich. In diesem Fall ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.3 (→ Fokus Reihenfolge) nicht erfüllt. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Eine Registrierung ist derzeit nicht möglich. In diesem Fall ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (→ Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt.. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Im Bereich Passwort Ändern und Zurücksetzen gibt es abseits des Hauptworkflows Probleme mit Erfolgs- und Fehlermeldungen. In diesem Fall ist die WCAG Richtlinie 2.4 ( → Navigierbarkeit) nicht vollständig erfüllt. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Im Archiv kann ein gesperrtes Ticket oder nicht mehr gültiges Ticket nicht als solches erkannt werden. Damit ist das Erfolgskriterium 4.1.2 (→ Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt. An einer Lösung wird gearbeitet.
- Der Kauf von manchen Produkten (Schüler, Lehrlings, Semester Tickets, Vorteilscard) gestaltet sich schwierig. Damit sind die Erfolgskriterien 2.4.6 (→ Überschriften und Beschriftungen) und 2.4.3 (→ Fokus-Reihenfolge) nicht vollständig erfüllt. An einer Lösung wird gearbeitet.
1.10.2.1. Unverhältnismäßige Belastung
Die WCAG konforme Bedienung am Microsoft Internet Explorer können wir nicht mehr gewährleisten. Microsoft hat angekündigt, den Support für diesen Browser im vierten Quartal 2020 einzustellen.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Eine alternative Buchung ist über das ÖBB Kundenservice unter 05-1717 oder am ÖBB Schalter möglich.
1.10.2.1. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu Zahlungsanbieter bei der Online Überweisung, oder anderen Drittfirmen, die nicht im Einflussbereich der Verkehrsverbund Tirol GesmbH liegt, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
1.10.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Erklärung wurde am 11.9.2020 erstmalig erstellt. Wir sind bemüht, diese bei Verbesserungen für unsere KundInnen laufend anzupassen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0. Überprüft wurden der Kauf, der Bezug, das Entwerten und das Stornieren von Tickets, Zeitkarten, und Shop Produkten, das Anzeigen von Informationen zu einer gekauften Reise sowie das Verwalten von Benutzer und Kundendaten. Die Seiteninhalte der gesamten Applikation unterliegen laufenden Änderungen und Erweiterungen. Um dem Rechnung zu tragen, werden diese von MitarbeiterInnen auch laufend überprüft. Die Überprüfungen erfolgen insbesondere auch durch blinde MitarbeiterInnen.
Diese Erklärung wurde am 11.09.2020 letztmalig aktualisiert.
1.10.4. Feedback und Kontaktangaben: Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, Probleme entdecken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese mittels Kontaktformular mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
1.10.5. Durchsetzungsverfahren: Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
1.10.6. Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfen
Die Seite ist für die Browser Chrome und den Screen Reader JAWS getestet. Die PDF Dokumente (Tickets, etc) sind auch für den Arcobat Reader getestet.
1.11. Sonstiges
1.11.1. Der diesen AGB zu Grunde liegende Kaufvertrag bei VVT Tickets oder Vermittlungsvertrag bei IVB Tickets und Sonstigen Tickets mit dem VVT wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Für einzelne Produkte und Verbindungen kann es jedoch abweichende Regelungen geben.
1.11.2. Alle Angebote und angezeigten Zeitangaben im VVT Ticketshop beziehen sich auf die lokale Ortszeit (Mitteleuropäische (Sommer)Zeit - ME(S)Z). Abweichungen zu der auf dem Endgerät des Reisenden angegebenen Uhrzeit sind daher möglich.
1.11.3. Sofern der VVT eine neue Version der VVT App zum Herunterladen bereitstellt, sind Reisende dazu angehalten, die neueste Version der VVT App zu nutzen. Nur so kann der VVT so schnell wie möglich die aktuellsten Angebote und Informationen bereitstellen.
1.11.4. Für sämtliche Verträge im Rahmen dieser AGB gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.
1.11.5. Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
Haftungsausschuss
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